Stand 01.01.2024

 

§ 1 Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, in der jeweils aktuellen Fassung, für alle bestehenden und künftigen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, unseren Lieferanten und anderen Vertragspartnern. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich einbezogen werden. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Vertragspartnern widersprechen wir hiermit ausdrücklich, auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen unserer Kunden deren Bestellung vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes haben ein 14-tägiges Rückgaberecht.

 

§ 3 Widerrufsrecht und Belehrung

Demnach können Privatkäufer Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand (Sachbeschädigung der Ware; beschädigte Originalverpackung ect.) zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt über 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Alle genannten Preise in unserem Onlineshop sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Bei aller Sorgfalt unterläuft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrtümern, unvertretbaren Preis- und Produktänderungen, sowie Lieferengpässen unserer Lieferanten die Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten. Die voraussichtlichen Lieferzeiten können Sie der Produktbeschreibung entnehmen, Wenn keine Lieferzeit angegeben ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind .

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurden.
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt besonders für die Verfügbarkeit unserer Fahrzeuge und für Ihre Gestaltungswünsche in Bezug auf einzelne Leistungen die wir zu Ihrer Veranstaltung erbringen sollen. Nur die im Vertrag zugesicherten Leistungen sind rechtsverbindlich; mündliche Zusagen und/oder Vereinbarungen werden von uns nicht akzeptiert.

Nach einer Auftragszusage/Bestellung erhält der Kunde/Mieter von uns eine Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung. Der Vertragsabschluss ist bindend, wenn diese Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden widerrufen wird. Jeder der Vertragspartner hat das Recht die Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist zu widerrufen. Der Widerruf kann per Mail; Fax oder Brief erfolgen und Bedarf lediglich der einfachen Schriftform.

Der Widerruf kann auch nach Ablauf der Frist, durch den Auftragnehmer erfolgen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Ist eine Zahlung mit Fälligkeit ‚SOFORT‘ oder ‚FÄLLIG‘ ausgewiesen, so hat der Zahlungseingang beim Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen, gleiches gilt für Anzahlungen. Erfolgt dies nicht, kann der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung widerrufen oder den Auftrag stornieren.

 

§ 5 Gegenseitiger Leistungsumfang

Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit dem mobilen Marketing sowie mit Event- u.
Promotionveranstaltungen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Varianten der individuellen
Präsentation für ihr persönliches Event. Unsere Leistungen im Einzelnen sind:

 

  • Gestellung von mobilen Showbühnen
  • Gestellung von Showtruckfahrzeugen
  • Gestellung von Musik und Paradefahrzeugen
  • Gestellung von Licht- u. Tontechnik
  • Gestellung von Werbeträgern und mobilen Werbeflächen
  • Gestellung von Pavillon und Festzelten
  • Planung und Durchführung von Promotion-Veranstaltungen
  • Planung von Durchführung von Eventveranstaltungen
  • Planung und Konzepterstellung für den Bau- oder Umbau von Werbefahrzeugen
  • Planung und Konzepterstellung für den Bau- oder Umbau von Showtrucks
  • Planung und Konzepterstellung von Werbekampagnen und mobilen Präsentationen
  • Handel und Verkauf von Werbefahrzeugen
  • Handel und Verkauf von Showtruckfahrzeugen
  • Handel und Verkauf von Musik- und Paradefahrzeugen
  • Handel und Verkauf von Licht- und Tontechnik Equipment

 

Die individuell zu erbringende Leistung wird vertraglich vereinbart. Nur die Leistungen die vertraglich schriftlich zugesichert wurden sind im Falle eines Auftrages zu erbringen und nur diese sind Bestandteil unseres Leistungsumfangs, auch wenn hier weitere Leistungen genannt sind.

Die zum Einsatz kommenden Betriebsmittel; Kraftfahrzeuge, Zelte, Bestuhlung, techn. Einrichtungen wie Licht- u. Tonanlagen, werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum an den Vertragspartner vermietet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das auch bei bestehender Betriebshaftpflichtversicherung eine gesonderte Veranstaltungsversicherung abzuschließen ist. Diese Verpflichtung des Kunden – den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung vorzunehmen – ist Bestandteil eines jeden Vertrages. Diese individuelle Versicherung bieten wir Ihnen gerne an.

Unsere Kraftfahrzeuge sind haftpflichtversichert; wir empfehlen Ihnen, gegen einen geringen Aufpreis, den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für die Dauer des gemieteten Zeitraums.

Unsere Kraftfahrzeuge benötigen, mit kompletter Technik, einen Stromanschluss von mindestens 2 mal 63 Ampere CCE (In Summe mindestens 64 Ampere Strombedarf). Der Stromanschluss ist vom Mieter kostenfrei bis zum Fahrzeugstandort bereitzustellen und zu liefern. Die Kosten für die Bereitstellung und die Kosten für den Stromverbrauch sind uneingeschränkt vom Mieter zu übernehmen und zu zahlen.

Sollte es dem Mieter nicht möglich sein einen Stromanschluss zu liefern oder bereit zu stellen; so sind wir in der Lage ein entsprechendes mobiles Stromaggregat gegen Aufpreis zu liefern und bereit zu stellen. Die Stromaggregate werden von uns bei gewerblichen Unternehmen offiziell  angemietet.  Wir  gehen  davon  aus,  dass  sich  die  Aggregate  in technisch einwandfreien Zustand befinden und übernehmen für die Betriebsbereitschaft der angemieteten Stromaggregate keine persönliche Haftung. Die zusätzlichen Kosten für die Miete des mobilen Stromaggregats, die Kosten für die separate Anlieferung, sowie die Kosten für den Auf- und Abbau und die Kosten für den Betriebsstoff (Diesel) sind uneingeschränkt vom Mieter zu tragen. Diese Gesamtkosten werden gesondert und zusätzlich nach den üblichen Verrechnungssätzen und Konditionen berechnet.

Wir weisen besonders auf die An- und Abfahrtswege, Rangierwege sowie Festigkeit und Tragfähigkeit der Bodenbeschaffenheit hin. Der Mieter hat Sicherzustellen, dass die An- u. Abfahrtwege, der Stellplatz und die Rangierwege- und Möglichkeiten ausreichend groß sind und in Festigkeit und Tragfähigkeit den Einsatz unseres Fahrzeuges standhalten. Dies gilt auch und besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen. Die Größe und das Gewicht des jeweiligen Fahrzeuges wird im Vertrag schriftlich zugesichert. Als Rangierweg benötigen wir 5 Meter zuzüglich der Gesamtlänge des Fahrzeuges. Eventuelle Gebühren für die Sondernutzung von Zufahrten, Wegen und Plätzen übernimmt der Mieter.

Sollte der Fall eintreten, dass eines unserer Fahrzeuge einsinkt, sich festsetzt oder nicht mehr aus eigener Kraft vorwärts kommt; hat der Mieter für die Kosten einer Bergung durch Dritte aufzukommen. Dies gilt auch und insbesondere für Flurschäden und /oder Beschädigungen an Straßenbelägen, Bordsteinen und Pflastersteinen die durch das Befahren unseres Fahrzeuges verursacht wurden und den Belastungen nicht standgehalten haben. Für diese Art von Schäden haftet in vollem Umfang der Mieter der seiner Pflicht zur Sicherstellung unter Punkt 6 nicht nachgekommen ist.

Der Mieter eines Kraftfahrzeuges hat für die frühzeitige Absperrung der Zufahrtstrasse des Veranstaltungsgelände zu sorgen und die Sicherstellung zu gewährleisten. Wartezeiten bei An- u. Abfahrten gehen zu Lasten des Mieters; eine Entschädigung für die Verzögerung des Veranstaltungsbeginn geht in diesen Fällen nicht zu unseren Lasten. Bei einer Mietung auf Basis eines Stundenverrechnungssatzes werden wir unvorhergesehene Wartezeiten gesondert aufführen und in Rechnung stellen.

Der Mieter stellt ab Eintreffen des Fahrzeuges den notwendigen Stromanschluss, die Verpflegung und die Unterkunft für das Bedienpersonal zu Verfügung. Darüber hinaus nennt er uns einen verbindlichen Ansprechpartner für alle Belange und Probleme während des Auf- und Abbaues und während der gesamten Veranstaltung.

 

§ 6 Verpflichtungen des Kunden zur Mitwirkung

Hierzu weisen wir nochmals und ausdrücklich auf den §4 hin, aus dem sich bereits wesentliche Verpflichtungen des Kunden (Mieters) ergeben.

Der Kunde (Mieter) ist verpflichtet, zugesichertes beizustellendes Material rechtzeitig und in ordnungsgemäßem Zustand zu liefern. Im Falle des Verzuges wird dieses Material von uns und/oder Dritten beschafft und gesondert berechnet.

Wir stellen dem Kunden (Mieter), auf Wunsch, DJ-Equipement und elektronische Geräte, bestehend aus mindestens zwei CD-Player und einen Mixer des Herstellers Pioneer zur Verfügung. Diese Geräte werden nach Soundcheck durch unsere Techniker in einem einwandfreien und voll funktionstüchtigen Zustand übergeben. Darüber hinaus stellen wir zusätzlich als Regenschutz eine 3x4m große Abdeckplane zur Verfügung. Mit Übergabe an den Kunden geht auch die Haftung für diese Geräte an den Kunden über. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß benutzt werden und trägt dafür Sorge, dass der komplette DJ-Platz, mit all seinen Geräten, bei Regen, sofort komplett abgedeckt wird und die Geräte vor Regen und Wasser geschützt sind. Sie haften für alle Schäden die durch Regen, Wasser und/oder andere Flüssigkeiten entstehen in vollem Umfang.

Dem Kunden (Mieter) ist es untersagt am Musiktruck (Aufflieger) oder an der SZM in irgendeiner Form AUFKLEBER zu benutzen oder mit Klebeband wie zB. GAFFER, Stick oder ander Klebemittel seine Werbung, Banner oder anderen Wagenschmuck zu befestigen. Sollte dies missachtet werden, werden dem Kunden (Mieter) REINIGUNGSKOSTEN gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden je nach Aufwand bzw. nach entstandenem Schaden berechnet.

Der Kunde (Mieter) ist weiter verpflichtet, nach einer Paradenveranstaltung die Fahrzeuge zu reinigen, d.h. alle Banner abzunehmen, alle Kabelbinder sind zu entfernen, Getränke bzw. Leergut sind zu entfernen, Glassplitter und sämtlicher Müll ist vom Fahrzeug zu entfernen. Sollte dies missachtet werden, werden dem Kunden (Mieter) Reinigungskosten gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden je nach Aufwand bzw. nach entstandenem Schaden berechnet.

Veränderungen an gemieteten Sachen und/oder an gekauften Sachen sind grundsätzlich nur mit vorher einzuholender schriftlicher Genehmigung durch uns oder gar nicht erlaubt. Sollten Sie unerlaubt Änderungen durchführen, soweit die Ware noch unter unserem Eigentumsvorbehalt  steht  sind  Sie  als  Kunde  (Mieter)  zum  Rückbau  und  evtl.  zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.

Jegliche Form von Informationen aus unserer Zusammenarbeit dürfen Sie nur nach unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung an Dritte weiterreichen, es sei denn diese Mitteilung hat Kraft Gesetzes zu erfolgen.

Kunden (Mieter) aus dem europäischen Ausland haben vor der Buchung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Genehmigungen (zB. Autobahnfahrten – Fahrten bei Überlange) eingeholt werden und uns vorgelegt werden. Sollten diese Genehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen, behalten wir uns das Recht vor den Auftrag zu stornieren oder nach Absprache mit dem Kunden ein anderes Fahrzeug einzusetzen, welches den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entspricht.

 

§ 7 Hinzuziehung Dritter

In der Regel haben wir eigene Fahrzeuge, verfügen über eigenes Equipment und eigene Mitarbeiter. Je nach Einsatz und Auslastung ist jedoch weiterer Bedarf erforderlich. Wir sind demnach berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, insbesondere bei der Fahrzeug- und/ oder Bühnenbereitstellung, bei der Bereitstellung der Betriebsmittel, des techn. Equipment, des Personals und der sonstigen Herstellung und Umarbeitung an Kraftfahrzeugen und jeglichem Werbematerialen.

 

§ 8 Urheberrechte und Entwürfe

Alle Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Präsentationen, Filmaufnahmen und Fotos die zu unseren bleiben in unserem Eigentum. Soweit uns Urheberrechte an diesen Unterlagen zustehen, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwendet oder herangezogen werden. Unterlagen, die im Rahmen der Unterbreitung des Angebotes an den Kunden (Mieter) versendet und/oder ausgehändigt wurden, sind und gelten nicht als allgemein zugänglich und müssen nach unserer Aufforderung unverzüglich an uns zurückgegeben werden.

Bei Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen sind wir zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 6 % der – beabsichtigten – Vertragsleistung/des Vertragspreises berechtigt. Bei Verträgen bis 100.000,- EURO beträgt die Vertragsstrafe mindestens 3.500
EURO. Bei Verträgen über 100.000,- EURO beträgt die Vertragsstrafe mindestens 7.500,- EURO und wird auf maximal 40.000,- EURO beschränkt.

Wir sind, insbesondere bei Werbe- und Promotionaufträgen, berechtigt die eingesetzten, gemieteten und in Vorbereitung befindlichen Kraftfahrzeuge, Werbebanner und Werbeträger abzulichten und an Dritte, insbesondere gegenüber weiteren Interessenten, vorzuführen, weiter zu leiten und/oder auszuhändigen, auch wenn auf der Ablichtung ihre Waren, Marken- und/oder Unternehmenskennzeichen zu erkennen sind. Dies dient ausschließlich zur Werbung und als Referenz gegenüber weiteren Interessenten. Nach Rücknahme oder Rückgabe einer Mietsache sind wir nicht verpflichtet, die für Sie aufgebrachten Werbemaßnahmen sofort zu entfernen, auch nicht wenn darauf Marken- oder Unternehmenskennzeichen von Ihnen als unserem Kunden verwendet sind.

 

§ 9 Liefertermine und Zeiten

Liefertermine und Leistungszeiten werden für eine vereinbarte Leistung vertraglich und schriftlich zugesichert. Sollten sich nach dem Vertragsabschluss diese Leistungen auf Kundenwunsch ändern; verlängern sich evtl. auch zugesicherte Termine und Zeiten; die diese Änderung an Arbeitsaufwand mit sich bringt.

Sollten wir schuldhaft eine vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, haben Sie als unser Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen in Verzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist. Nach gesetzter Fristverlängerung ohne positives Ergebnis sind Sie als Kunde (Mieter), den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der vorstehenden und nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Sie als unser Kunde in Folge des von uns zu vertretenden Verzugs berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

Wir als Verkäufer haften Ihnen als Käufer bei Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Uns ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Verzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Beruht der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies Ihnen als unserem Kunden zumutbar ist.

Kein Verzug tritt ein, wenn die Verzögerung auf höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, Stauungen oder verzögerter Zollabwicklung beruht.

 

§ 10a Zahlungsvereinbarung

Soweit in der schriftlichen Vereinbarung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, gilt folgende Zahlungsweise als vertraglich vereinbart:

  1. Bei dem Verkauf von Fahrzeugen:
    • Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme nach Bestellung und Auftragsbestätigung
    • Zweite Zahlung in Höhe von 40 % bei Meldung der Lieferbereitschaft
    • Restzahlung in Höhe von 10% vor Übergabe / vor Auslieferung des Fahrzeuges
  2. Bei der Vermietung von Fahrzeugen und sonstigen Betriebsmitteln:
    • erste Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtvertragspreises bei Abschluss des Vertrages
    • Restzahlung in Höhe von 50% vier Wochen vor der Veranstaltung.
  3. Bei Dienstleistungsaufträgen:
    • erste Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtvertragspreises bei Abschluss des Vertrages
    • zweite Zahlung in Höhe von 50 % vor Beginn der Dienstleistung

Die Zahlungen sind ohne Abzug in bar oder auf unser Bankkonto zu leisten. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet, werden unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche Zinsen in Höhe von 9,26 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 7 %, sowie die nachweisbaren zusätzlichen Finanzierungskosten berechnet.

 

§ 10b Zahlungsvereinbarung/Kaution

Je nach Art und Umfang des Einsatzes ist eine Kaution erforderlich. Bei allen Auslandseinsätzen ist eine Kaution grundsätzlich unabdingbar. Die Kaution ist nach Auftragsbestätigung mit der ersten Rechnung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 1000,00 Euro, bei Auslandseinsätzen mindestens 2000,00 Euro. Nacheinerreibungslosen Auftragsabwicklung, ohne Verlust und/oder Schäden an Fahrzeugen und Material/techn. Equipment wird die Kaution nach dem Einsatz zurück gezahlt.

Staffelung der Kaution: 2000,00 Euro bei einem Auftragsvolumen bis 50.000 Euro, 5000,00
Euro bei einem Auftragsvolumen bis 100.000 Euro. Über 100.000 Euro Auftragsvolumen beträgt die Kaution 10.000 Euro.

 

§ 11 Haftung

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, sind wir als erstes zur Nacherfüllung verpflichtet/berechtigt, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie als Käufer haben uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, können Sie als Käufer nach Ihrer Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären bzw. als Mieter den Mietzins mindern.

Im Falle der Veräusserung gebrauchter Gegenstände ist, wenn sie als unser Kunde Unternehmer sind, die Mängelhaftung ausgeschlossen.

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unser gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

Mängelansprüche Ihrerseits, auch Schadenersatzansprüche, es sei denn bei von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir, unseren gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben, oder wenn unserer einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei Ihnen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen – in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

Unsererseits bestehen keine (Neben-)Pflichten, die in den typischen durch eine Veranstaltungshaftpflicht geregelten Bereich fallen, gleichgültig ob eine derartige Versicherung abgeschlossen ist oder nicht.

Wir übernehmen keine Haftung und Schadensersatzansprüche wegen Ausfall und oder Abbruch einer Veranstaltung (schlechtes Wetter, Bombendrohung usw.), auch nicht wegen technischen Ausfällen, insbesondere an Stromaggregaten und allen angemieteten Ausstattungen.

Benötigte Stromaggregate werden von uns grundsätzlich angemietet. Für die Betriebsbereitschaft dieser Aggregate und alle zusätzlich vom Kunden gewünschten und von uns angemieteten Ausstattungen übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Bei dem Verkauf von Waren behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreiszahlungen vor, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen Sie als Käufer zustehen.

Als Käufer haben Sie von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von . sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Als Käufer haben Sie uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Verhalten Sie als Käufer sich vertragswidrig, insbesondere kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, können wir nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag insgesamt zurücktreten und die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom gesamten Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten tragen Sie als unser Käufer. In der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rückerhalt der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Sie als Käufer haben die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf Ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Ihnen als Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

Sie als Käufer sind berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäßVerpfändungen im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange Sie sich nicht in Zahlungsverzug befinden. oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind Sie verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haften Sie hierfür.

Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

 

§ 13 Rücktritt und Schadensersatz bei Verzug

Der Kunde/Mieter kann von einem Mietvertrag/Auftrag zurücktreten bzw. kann den Vertrag/ Auftrag stornieren. Diese Stornierung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen; es gilt der Poststempel als Nachweis. Grundsätzlich erheben wir eine Stornogebühr wegen Nichterfüllung des Vertrages. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und dem vertraglich vereinbarten beginnenden Einsatztermin. Folgende Stornogebühren werden erhoben:• Stornogebühr von 50% bei grundsätzlicher Stornierung des Vertrages/Auftrages

  • Stornogebühr von 60% bei Stornierung zwischen 41-60 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum
  • Stornogebühr von 70% bei Stornierung zwischen 21-40 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum
  • Stornogebühr von 80% bei Stornierung zwischen 9-20 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum
  • Stornogebühr von 100% bei Stornierung zwischen 1-8 Tagen vor Einsatztermin/Lieferdatum
  • Stornogebühr 100% gilt auch bei Ausfall der Veranstaltung jeglicher Art, z.b. Wetterbedingungen, Höhere Gewalt Bombenalarm usw.

Befinden Sie sich als Kunde/Mieter mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Rückstand befinden er sich in Verzug. Wir sind nach einer Nachfrist von fünf Tagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

Befinden Sie sich als Kunde/Mieter in Verzug so können wir zu jeder Zeit vom Vertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass Sie wegen Nichterfüllung des Vertrages einen Schadensersatz in Höhe von 50% des Auftragswertes an uns zu zahlen haben.

 

§ 14 Haftung des Mieters und Bewachung

Grundsätzlich ist der Mieter für die Bewachung und Sicherheit des gestellten Fahrzeuges/ der gestellten Fahrzeuge inklusive des gestellten technischen Equipments verantwortlich. Dies gilt während der Veranstaltung und besonders wenn das Fahrzeug inkl. Equipment/ Technik Nachts auf dem Veranstaltungsgelände verbleibt. Hierzu stellt der Mieter eigens dafür entsprechendes Aufsichts-/Sicherheitspersonal kostenfrei zur Verfügung. Der Mieter haftet für die Dauer der Veranstaltung inkl. Aufbau- u. Abbauzeiten für alle Schäden und/ oder Verluste die an den gestellten Fahrzeugen und Equipment/Techn. Ausstattung entstehen. Dies gilt insbesondere bei Paraden und Bühnenveranstaltungen, bei denen Bands, Musikgruppen und viele Künstler auftreten. Die Haftung für die Sicherheit, Schäden und Verlust liegt beim Mieter.

Sie haften für Schäden durch auftretende Künstler, Akteure, Ihr Personal, mangelhafte Stromversorgung, Besucher oder sonstige Umstände, die in Ihrer Verantwortung liegen, es sei denn, dass Sie den Nachweis der Entschuldigung führen können, und zwar ohne die Verweisung auf eventuelle Ansprüche gegen Dritte. Ansprüche gegen unsere Betriebsangehörigen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, soweit wir selbst nicht haften.

Wird ein von uns veräußertes oder vermietetes Fahrzeug von Ihnen teilweise oder vollflächig gebrandet oder nehmen Sie Veränderungen/Umgestaltungen am Innenraum vor, haben Sie im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. bei Rückgabe der Mietsache auf Ihre Kosten diese rückstandslos zu entfernen, ggf. beschädigte Teile auszutauschen oder so zu reparieren, dass keine Rückstände sichtbar sind, und haften für jegliche Beschädigung an den bereitgestellten Fahrzeugen und Materialien infolge der Aufbringung oder der Entfernung.

Alle Fahrzeuge und sonstigen Materialien werden immer im einwandfreien Zustand übergeben. Sie als Mieter bzw. Veranstalter haften für alle entstandenen Sachschäden an Ausstattung und Fahrzeugen. Aus diesem Grund haben Sie als Mieter bzw. Veranstalter für die Dauer der gesamten Veranstaltung eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen, die uns vor Veranstaltung mit Nachweis vorgelegt werden muss.

Gleiches gilt selbstverständlich auch im Bereich Personenhaftung.

Unsere Fahrzeuge und Aufbauten sind TÜV geprüft und entsprechen den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen. Das Betreten der Fahrzeuge, Bühnen und Aufbauten ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Personen unter 18 Jahre ist der Zutritt nur in Begleitung entsprechender Aufsichtspersonen gestattet. Das Betreten der Fahrzeuge, Bühnen und Aufbauten geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Hierfür haftet der Mieter bzw. der Veranstalter, der entsprechendes Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stellen hat.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und nach dem Datenschutz zulässig. Ihre Einverständnis setzen wir voraus.

Wenn Sie keine weiteren Werbeunterlagen wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann schnellstmöglich Ihre Adressdateien insoweit sperren.

Es ist Schriftform vereinbart. Ergänzungen und abweichende Bedingungen, auch zur Abänderung des Erfordernisses der Schriftform bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese so umzudeuten oder durch eine andere wirksame zu ersetzen, dass der darin zum Ausdruck gekommene Wille soweit wie möglich verwirklicht wird.

Gerichts-und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen Ihnen und uns ergebenden Streitigkeiten ist Neuwied.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechend wirksame Vereinbarung treten. Als Grundlage dieses Vertrages und für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das deutsche Recht als vereinbart.